Zurückgespult #11: Gesicherte Filmförderung für wechselnde politische Akteure
Naturgewalt deutsche Kulturpolitik
Im Schatten des Berlinale-Rummels spielt der Kulturbetrieb Bäumchen wechsle dich im Personaliendschungel.
Während sich im Februar der Blick der cinephilen Weltöffentlichkeit naturgemäß auf die Berlinale richtete, verschoben sich an anderer Stelle fast unbemerkt die Kontinentalplatten der deutschen Kulturpolitik: In Karlsruhe wurde beispielsweise das Urteil im Fall FFA und die Abgaben der Kino-Betreiber gefällt. Das unerwartet eindeutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde von den Medien durchaus positiv bewertet. Ganz klar sehen die Richter in Karlsruhe, dass deutsche Filme – egal wie viel Geld sie in die Kinokasse bringen – der Förderung bedürfen und somit die Zwangsabgaben der Kinobetreiber an die FFA gerechtfertigt sind. Mehr noch: „Auf qualitätsorientierte Förderung“ solle man setzen anstatt auf lukrative Kassenschlager made in USA.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters begrüßte die klare Positionierung ebenfalls. Auf einem Empfang während der Berlinale äußerte sie sich nahezu euphorisch: „Mit der klaren Entscheidung aus Karlsruhe ist nunmehr ein unverzichtbarer Grundpfeiler der deutschen Filmförderung in seinem Bestand gesichert. Dieses richtungsweisende Urteil stärkt den Solidargedanken, dass jeder, der vom deutschen Film profitiert, einen angemessenen Beitrag dazu leisten soll.“ Der Appell der Richter an den Bund, dass Kultur zwar in erster Linie Ländersache sei, er aber an dieser Grenze nicht unbedingt Halt machen müsse, dürfte sie dabei kaum übersehen haben.